Mit Ihrem Vermächtnis
Hoffnung schenken

Ältere Hand hält Kinderhand

Was von einem Leben bleibt

Wenn wir auf unser Leben zurückblicken, sind es meist nicht materielle Dinge, die zählen. Es sind die Menschen, denen wir begegnet sind, die Liebe, die wir gegeben haben, und die Spuren, die wir im Leben anderer hinterlassen haben.

Viele Menschen wünschen sich, dass ihre Werte auch über das eigene Leben hinaus weiterwirken. Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, genau das zu tun: Sie können Menschen unterstützen, denen das Schicksal besonders viel abverlangt, und Familien Hoffnung schenken, wenn sie diese am dringendsten brauchen.

Ein Testament zugunsten der Kinderhilfe ist weit mehr als eine finanzielle Zuwendung. Es ist ein bleibendes Zeichen von Mitmenschlichkeit und Verbundenheit, ein Vermächtnis, dass auch zukünftigen Generationen schwerkranker Kinder und ihrer Familien Kraft schenken kann.

Wenn wir auf unser Leben zurückblicken, sind es meist nicht materielle Dinge, die zählen. Es sind die Menschen, denen wir begegnet sind, die Liebe, die wir gegeben haben, und die Spuren, die wir im Leben anderer hinterlassen haben.

Viele Menschen wünschen sich, dass ihre Werte auch über das eigene Leben hinaus weiterwirken. Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, genau das zu tun: Sie können Menschen unterstützen, denen das Schicksal besonders viel abverlangt, und Familien Hoffnung schenken, wenn sie diese am dringendsten brauchen.

Ein Testament zugunsten der Kinderhilfe ist weit mehr als eine finanzielle Zuwendung. Es ist ein bleibendes Zeichen von Mitmenschlichkeit und Verbundenheit, ein Vermächtnis, dass auch zukünftigen Generationen schwerkranker Kinder und ihrer Familien Kraft schenken kann.

Ihr persönlicher Ansprechpartner für Testamente:
Dr. Dieter Hasse
Beratung Testament & Vererben
030 857 478 362
nachlass@kinderhilfe-ev.de
Sicher und transparent:
Transparenzsiegel

Was Ihr Vermächtnis bewirken kann

Wenn ein Kind schwer erkrankt, gerät das Leben der gesamten Familie aus dem Gleichgewicht. Sorgen, Ängste und die Belastungen des Alltags begleiten Eltern und Geschwister oft über viele Monate oder sogar Jahre.

Seit vielen Jahren steht die Kinderhilfe Familien in dieser schwierigen Zeit zur Seite. Mit einem Vermächtnis helfen Sie uns, diese Unterstützung auch in Zukunft zuverlässig anbieten zu können.

Oma mit Kind auf dem Sofa

Ihr Nachlass kann beispielsweise dazu beitragen,

  • Familien in unseren Kontakt- und Beratungsstellen psychosozial zu begleiten,
  • ambulante Kinderhospizbegleitung zu ermöglichen,
  • trauernde Kinder, Jugendliche und Eltern auf ihrem Weg zu begleiten,
  • Geschwister schwerkranker Kinder gezielt zu stärken,
  • Erholungsaufenthalte im Landhaus Krummsee zu ermöglichen, in denen Familien neue Kraft schöpfen können,
  • Elternwohnungen in Kliniknähe bereitzustellen und
  • Angebote zu finanzieren, die Familien in einer ihrer schwersten Lebensphasen entlasten.

Jedes Vermächtnis, unabhängig von seiner Höhe, trägt dazu bei, dass Familien auch morgen die Hilfe erhalten, die sie heute so dringend benötigen.

Ein Zeichen, das bleibt

Mit Ihrem Testament schenken Sie nicht nur Unterstützung, sondern Zuversicht. Sie helfen mit, dass Familien in Zeiten großer Unsicherheit nicht allein sind. Ihr Vermächtnis schafft Erinnerungen, gemeinsame Momente und neue Hoffnung.

Für dieses Vertrauen sind wir von Herzen dankbar. Wir sichern Ihnen zu, Ihren letzten Willen mit größter Sorgfalt, Transparenz und Verantwortung umzusetzen.

Es gibt verschiedene Wege, Gutes zu hinterlassen:

  • Testament – Die Kinderhilfe als Erbin oder Miterbin einsetzen.
  • Vermächtnis – Einen Geldbetrag, eine Immobilie oder Wertgegenstände weitergeben.
  • Schenkung – Bereits zu Lebzeiten helfen und Wirkung erleben.
  • Stiftung – Langfristig und nachhaltig fördern.
  • Lebensversicherung – Die Kinderhilfe als Bezugsberechtigte einsetzen.

Persönliche Beratung

„Jeder Mensch hat seine eigene Geschichte und seine eigenen Wünsche. Das kann sich auch in der Formulierung Ihres Testamentes widerspiegeln. Gerne höre ich Ihnen zu, beantworte Ihre Fragen und unterstütze Sie dabei, eine Entscheidung zu treffen, die sich für Sie richtig anfühlt.“
Dr. Dieter Hasse

Selbstverständlich behandeln wir jedes Gespräch vertraulich und unverbindlich. Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten eines Vermächtnisses oder einer Erbeinsetzung und darüber, wie Ihr Nachlass dauerhaft Gutes bewirken kann.

Kontaktieren Sie uns gerne direkt über unser Kontaktformular – wir melden uns schnellstmöglich zurück!

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Häufig gestellte Fragen...

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Mit einer Erbeinsetzung wird eine Person oder Organisation Rechtsnachfolgerin des Nachlasses. Die Erbin oder der Erbe übernimmt sowohl Vermögenswerte als auch mögliche Verpflichtungen.

Ein Vermächtnis bedeutet dagegen, dass eine bestimmte Person oder Organisation einen festgelegten Geldbetrag, einen Gegenstand oder eine Immobilie erhält, ohne selbst Erbin oder Erbe zu werden. Welche Form für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Muss ich meine Angehörigen enterben?
Nein. Viele Menschen entscheiden sich dafür, sowohl ihre Angehörigen als auch eine gemeinnützige Organisation in ihrem Testament zu berücksichtigen. Sie können beispielsweise einen bestimmten Geldbetrag oder einen Teil Ihres Nachlasses der Kinderhilfe zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass nahen Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Pflichtteilsansprüche zustehen. Bei Fragen hierzu empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.
Kann ich einen bestimmten Betrag vererben?
Ja. Sie können der Kinderhilfe einen festen Geldbetrag oder einen bestimmten Vermögenswert als Vermächtnis zuwenden. So bleibt Ihr übriger Nachlass Ihren Erbinnen und Erben vorbehalten.
Kann ich eine Immobilie vererben?
Ja. Sie können eine Immobilie oder einen Miteigentumsanteil an einer Immobilie testamentarisch der Kinderhilfe übertragen. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die verschiedenen Möglichkeiten. Für die konkrete rechtliche Gestaltung empfehlen wir die Beratung durch eine Notarin, einen Notar oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt.
Kann ich mein Testament später ändern?
Ja. Solange Sie testierfähig sind, können Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Ihr letzter wirksam errichteter Wille ist maßgeblich.
Muss ich Notar oder Anwalt einschalten?
Nein. Ein Testament kann grundsätzlich auch eigenhändig erstellt werden. Dafür muss es vollständig handschriftlich geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterschrieben werden.

In bestimmten Lebenssituationen – beispielsweise bei Immobilien, Unternehmensvermögen oder komplexeren Familienverhältnissen – ist eine notarielle oder anwaltliche Beratung jedoch sehr empfehlenswert.
Zahlt die Kinderhilfe Erbschaftsteuer?
Nein. Als gemeinnütziger Verein ist die Kinderhilfe in der Regel von der Erbschaftsteuer befreit. Dadurch kommt der Nachlass vollständig dem gemeinnützigen Zweck zugute.
Kann ich bestimmen, wofür mein Nachlass eingesetzt wird?
Ja. Sie können festlegen, dass Ihr Nachlass oder ein Teil davon einem bestimmten Aufgabenbereich der Kinderhilfe zugutekommen soll – beispielsweise der Trauer- oder Geschwisterarbeit.

Damit Ihr letzter Wille auch langfristig sinnvoll umgesetzt werden kann, empfehlen wir, eine Zweckbindung möglichst gemeinsam mit uns abzustimmen.
Was passiert, wenn ich keine Angehörigen habe?
Wenn keine gesetzlichen Erbinnen oder Erben vorhanden sind und kein Testament besteht, fällt der Nachlass grundsätzlich an den Staat. Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen erhalten soll und welche Werte Sie über Ihr Leben hinaus weitergeben möchten.
Kann ich auch einen Teil meines Vermögens vererben?
Ja. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Kinderhilfe mit einem festen Geldbetrag, einzelnen Vermögenswerten oder einem prozentualen Anteil Ihres Nachlasses bedenken möchten. Jede Form der Unterstützung trägt dazu bei, Familien mit krebs- und schwersterkrankten Kindern langfristig zu begleiten.
Kann ich mich zunächst unverbindlich beraten lassen?
Ja. Gerne nehmen wir uns Zeit für ein persönliches, vertrauliches und unverbindliches Gespräch. Wir informieren Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, die Kinderhilfe in Ihrem Testament zu berücksichtigen, und beantworten Ihre Fragen. Eine rechtliche Beratung ersetzen wir nicht, unterstützen Sie aber gerne bei der Orientierung.
Wie erfährt die Kinderhilfe von meinem Testament?
Es besteht keine Verpflichtung, uns über Ihre Entscheidung zu informieren. Wir freuen uns jedoch, wenn Sie uns davon erzählen. So können wir Ihre Wünsche besser verstehen, offene Fragen gemeinsam klären und sicherstellen, dass Ihr letzter Wille später möglichst reibungslos umgesetzt werden kann.

Hinweis:

Die Kinderhilfe darf keine Rechtsberatung durchführen. Das ist ausschließlich Rechtsanwält*innen und Notar*innen gestattet. Alle Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der Information, falls Sie die Kinderhilfe bedenken möchten. Bei Bedarf stellen wir gerne einen Kontakt zu einer Rechtsberatung für Sie her.

Gedenk Galerie

Heide Wendt

geb. Wollschläger

* 21.04.1943
† 21.09.2017

Renate Holtz

geb. Skonietzki

* 22.07.1931
† 26.09.2019

Waltraud Mosch

geb. Wicke

* 30.07.1935
† 28.10.2019

Horst Dieter Schliep

* 26.11.1943
† 24.04.2021

Irma Schuster

geb. Krull

* 30.11.1926
† 03.03.2022

Rita Semmrich

geb. Kicinskich

* 24.04.1934
† 26.09.2022

Ingrid Beck

* 11.01.1944
† 13.06.2024

Hans-Dieter Heckmann

* 26.08.1945
† 17.04.2022