Kinder- und Jugendschutz
Reform der Sicherungsverwahrung
Um den Schutz der Kinder vor Wiederholungstätern zu gewährleisten, fordert die Deutsche Kinderhilfe eine Reform der Bestimmungen hinsichtlich der Sicherungsverwahrung. Die Fälle des Sexualstraftäters aus Schleswig-Holstein sowie des Wiederholungstäters Karl D. aus Heinsberg, deren Sicherungsverwahrung trotz einer gutachterlich festgestellten Gefährlichkeit aus formalen Gründen aufgehoben wurde, sind skandalös und legen die Schwachstellen des bundesdeutschen Justizsystems offen.
Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe sondern eine Präventivmaßnahme zum Schutz der Allgemeinheit vor hochgefährlichen Straftätern. Entscheidend ist hierbei die Feststellung der Gefährlichkeit und nicht bsp. die Tatsache, wann die Gutachten dem Gericht vorgetragen werden. Wenn die Gefährlichkeit von kompetenten Gutachtern nach klaren Richtlinien festgestellt wird, dürfen Fristen oder richterliche Verfügungen aus früherer Zeit nicht dazu führen, dass sich die Täter trotz ihrer großen Gefährlichkeit frei bewegen.
Weiteres Abwarten bezüglich der Reform der Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung wird die Zahl von bedrohlichen Straftätern in Freiheit erhöhen. Damit verbunden sind ein erhebliches Risiko für die Bevölkerung, hohe Kosten für die Überwachung der Straftäter und fatale Folgen für das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Entscheidend ist der Schutz der Gesellschaft – insbesondere der schwächsten Mitglieder – vor der Gefahr, die von Tätern ausgeht. Um dies zu erreichen, ist der Gesetzgeber umgehend gefordert, die Regelungen neu zu fassen, bevor das nächste kindliche Missbrauchsopfer zu beklagen ist.
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Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe sondern eine Präventivmaßnahme zum Schutz der Allgemeinheit vor hochgefährlichen Straftätern. Entscheidend ist hierbei die Feststellung der Gefährlichkeit und nicht bsp. die Tatsache, wann die Gutachten dem Gericht vorgetragen werden. Wenn die Gefährlichkeit von kompetenten Gutachtern nach klaren Richtlinien festgestellt wird, dürfen Fristen oder richterliche Verfügungen aus früherer Zeit nicht dazu führen, dass sich die Täter trotz ihrer großen Gefährlichkeit frei bewegen.
Weiteres Abwarten bezüglich der Reform der Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung wird die Zahl von bedrohlichen Straftätern in Freiheit erhöhen. Damit verbunden sind ein erhebliches Risiko für die Bevölkerung, hohe Kosten für die Überwachung der Straftäter und fatale Folgen für das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Entscheidend ist der Schutz der Gesellschaft – insbesondere der schwächsten Mitglieder – vor der Gefahr, die von Tätern ausgeht. Um dies zu erreichen, ist der Gesetzgeber umgehend gefordert, die Regelungen neu zu fassen, bevor das nächste kindliche Missbrauchsopfer zu beklagen ist.
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- die Stellungnahme der Deutschen Kinderhilfe zur nachträglichen Sicherungsverwahrung hier und
- die Pressemitteilungen der Deutschen Kinderhilfe hier.

