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Kinder- und Jugendschutz

Pädokriminalität im Netz

Pädokriminalität wird in Deutschland nicht ausreichend bekämpft. Bereits die Tatsache, dass Menschen, die in ihrer Phantasie Kinder sexuell missbrauchen als "Pädophile" (griechisch "Kinderfreund") bezeichnet werden, offenbart den relativierenden Umgang mit Pädokriminellen. In keinem anderen Deliktsbereich wirkt die Sprache so entlarvend. Bilder und Filme, die Vergewaltigungen und das Quälen von immer jüngeren Kindern zeigen, werden verharmlosend als „Kinderpornographie“ bezeichnet.

Eines der Hauptprobleme beim Kampf gegen pädokriminelle Aktivitäten im Internet ist die Tatsache, dass es sich um einen Bereich so genannter „niederer Kriminalität“ handelt. Da das Strafmaß nur maximal zwei Jahre beträgt, werden die meisten Verfahren im Vorfeld eingestellt. Dringend notwendiges Personal, das zur Auswertung von Datenträgern erforderlich ist, wird nicht eingesetzt und bewilligt, da allgemeine Computerkriminalität (in der Regel Betrugsverfahren) eine höhere Priorität besitzen, weil sie größeren Unrechtscharakter haben. Dass das Herunterladen eines Hollywoodfilms in Deutschland mit drei Jahren bestraft wird, das von pädokriminellen Dateien aber nur mit zwei Jahren, ist ein klares Signal des Rechtssystems, wie dieses Delikt an Kindern bewertet wird. Pädokriminelle User sind keine harmlosen Voyeure. Dadurch, dass sie für diese Bilder und Filme zahlen, ermöglichen sie erst den Markt und sind damit die Täter hinter den Tätern.

Die Politik ist aufgefordert, unverzüglich ein Gesetz zur Verschärfung des Strafmaßes auf fünf Jahre einzubringen. Damit wäre der Unrechtsgehalt des einfachen Diebstahls erreicht und ein deutliches Signal der Politik gegeben, dass sie ernsthaft gegen Pädokriminalität vorgehen will.

Im September 2009 kündigte Oberstaatsanwalt Peter Vogt seinen Rücktritt an. Er begründete seinen Schritt mit den "unhaltbaren Zuständen" in den Polizeidirektionen, die zu einem massiven Ermittlungsstau führten. Zahlreiche Strafverfahren mussten eingestellt werden, da Beweise wegen Personalmangels bei der Polizei nicht fristgerecht ausgewertet werden konnten. Der Rückzug Vogts beweist, dass Deutschland der Herausforderung zur Bekämpfung der Pädokriminalität nicht gewachsen ist.

Um die Lage der Kinder zu verbessern, müssen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
  1. Aufdeckung, Sperrung und Löschung von Internetseiten mit pädokriminellen Inhalt durch Nutzung der Beschwerdestellen von „INHOPE“ und eine bessere Einbeziehung der User.

  2. Einrichtung eines Runden Tisches mit Vertretern der Internetindustrie, Experten, Internetbeschwerdestellen, Opferschutzverbänden, Polizeibehörden und den Initiatoren der Online-Petition gegen das oben genannte Gesetz, um die besten, effektivsten und aktuellsten technischen Sperrmöglichkeiten zu erarbeiten und wirksamere Sperrmöglichkeiten rechtlich zu verankern.

  3. Einrichtung weiterer hoch qualifizierter Sonderermittlungsstellen in den Ländern.

  4. Deutliche Personalaufstockung der Schwerpunktabteilungen „Sexueller Missbrauch von Kindern“.

  5. Konsequentes Vorgehen gegen Betreiber einschlägiger Server und unverzügliche Sperrung bekannter Server.

  6. Konsequentes Vorgehen gegen die Nutzer pädokrimineller Angebote im Netz durch Reform des Strafrechts: Das Strafmaß für das Herunterladen grausamer Gewaltvideos muss endlich erhöht werden. Immer noch wird das Herunterladen von Software und Hollywood-Filmen härter bestraft als das von pädokriminellen Dateien. Eine Erhöhung auf fünf Jahre (das gleiche Strafmaß gilt für Diebstahl) für die zahlenden Täter hinter den Tätern ist angemessen.

  7. Enge internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und Schaffung europaweiter einheitlicher Standards.

  8. Schaffung einer internationalen schwarzen Liste, auf der Länder vermerkt werden, die sich weigern, gegen Server mit pädokriminellen Inhalten vorzugehen und/oder die Zusammenarbeit mit deutschen Strafverfolgungsbehörden ablehnen. Ächtung und Isolierung dieser Länder bis hin zur Verhängung von Wirtschaftssanktionen oder, falls vorhanden, Streichung der Entwicklungshilfe.

  9. Sexualdelikte an Kindern in Deutschland werden im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel nur als Vergehen geahndet. Diese Delikte, die Opfer ihr Leben lang traumatisieren, müssen als Verbrechen geächtet werden.
10.    Verbesserung des Opferschutzes durch die Aufhebung der Verjährungsfristen.