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Kinder- und Jugendschutz

Beim Thema Kinder- und Jugendschutz bewahrheitet sich die Erkenntnis, dass nach spektakulären Fällen von Kindstötungen viele Redebeiträge erfolgen, sogar erstmalig ein sog. Kindergipfel im Bundeskanzleramt inszeniert wird, echte Reformen allerdings nicht auf den Weg gebracht werden.

Selbst ein Zugangserschwerungsgesetz, das zunächst als Gesetz zur Sperrung sog. kinderpornographischer Seiten geplant war und gescheitert ist, ist nur ein erster kleiner Schritt, dem weitere und effektivere folgen müssen. Von der Verabschiedung von Maßnahmen wie dem flächendeckenden Aufbau von Schwerpunktabteilungen mit entsprechend qualifiziertem Personal oder der Verschärfung des Strafrechts für das Herunterladen pädokrimineller Dateien ist die Politik weit entfernt. Es darf nicht in Vergessenheit geraten, dass nach wie vor das Herunterladen von kommerziellen Filmen oder Software härter bestraft wird als das Herunterladen pädokrimineller Dateien.
 
Ferner scheiterte vor der Bundestagswahl das ohnehin schon von den Beschlüssen des Kindergipfels auf einen inakzeptablen Minimalkonsens reduzierte Kinderschutzgesetz. Es waren politische Eitelkeiten, vor allen Dingen aber die Beharrungskräfte aus dem reformunwilligen Jugendhilfesystem selbst, die dazu führten, dass das absolut notwendige Kinderschutzgesetz scheiterte. Es wäre ein erster Schritt gewesen, für Jugendämter verbindliche Standards zu schaffen, das staatliche Wächteramt zu betonen und einen Mentalitätswandel herbeizuführen. Das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls ist als nur ein Tropfen auf dem heißen Stein der Strukturkrise des deutschen Kinder- und Jugendhilfesystems zu bezeichnen und leidet zudem unter massiven handwerklichen Fehlern.

Der Kinderschutz besitzt quer durch alle Parteien bei Weitem nicht die Priorität, wie der Klima- oder der Bankenschutz. Es bleibt zu hoffen, dass sich die neue Bundesregierung dem Thema mit einer angemessenen Priorität widmet.