Kinder- und Jugendschutz
Sexueller Missbrauch
„Nach dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals an der reformpädagogischen Odenwaldschule offenbart sich nun in aller Deutlichkeit, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern in Deutschland ein gesamtgesellschaftliches Problem ist“, so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, am 8.März.2010 gegenüber dem Nachrichtensender N24.
Die Schätzungen, wie viele Kinder in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt werden, liegen zwischen 60.000 (Prof. Dr. med. Hartmut A.G. Bosinski, Sexualmedizinische Forschungs- und Beratungsstelle der Christian-Albrechts-Universität-Kiel) und 300.000 (Bundeskriminalamt). Missbrauch findet demnach massenhaft und täglich statt. In der Debatte der letzten Wochen wurde das Problem als ein rein kirchentypischer Skandal behandelt. Für Politik und Gesellschaft ist der Umgang mit diesem Problem deutlich einfacher, wenn es ausschließlich einer bestimmten Institution zugeordnet wird.
Das Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist aufgrund der zahlreichen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in kirchlichen und anderen Einrichtungen aktuell in der öffentlichen Debatte sehr präsent. Auch die Bundesregierung hat als Reaktion auf diese Vorfälle einen Runden Tisch zum Thema sexueller Missbrauch einberufen, der sich im April 2010 konstituierte. Das Ergebnis, das im Juli vorgestellt wurde, ist leider alles andere als zufriedenstellend.
Die Deutsche Kinderhilfe unterstützt die Beschwerde von Norbert Denef gegen eine Ablehnung seiner Petition beim Europäischen Gerichtshof. Der Deutsche Bundestag hatte im Jahr 2008 eine Petition auf Abschaffung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen u.a. mit der Begründung abgelehnt, die geltende Rechtslage trage den besonderen Interessen der Opfer von Sexualstraftaten hinreichend Rechnung. Die aktuellen Fälle belegen in tragischer Weise, dass die derzeitige Rechtslage die Täter schützt und den Betroffenen das klare Signal setzt, keine berechtigten Ansprüche zu haben. Diese unwürdige Rechtslage zu ändern ist nun höchste Priorität für die Politik. Bereits anlässlich der Einberufung des Runden Tisches forderte die Deutsche Kinderhilfe die Abschaffung von Verjährungsfristen und die Einstufung sexuellen Missbrauchs von Kindern als Verbrechen und nicht, wie die derzeitige Rechtslage vorsieht, als Vergehen. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung vom 23.4.2010.
Die Dringlichkeit dieser Reformen belegt eindrucksvoll eine von TNS Infratest Politikforschung im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe durchgeführte Umfrage. In dieser sprachen sich 97% der Befragten dafür aus, dass zukünftig sexueller Missbrauch von Kindern auch als Verbrechen geahndet wird. Eine Rechtslage, die Raub und Drogenhandel als Verbrechen einstuft, sexuellen Missbrauch von Kindern hingegen grundsätzlich als Vergehen klassifiziert, macht Kinder zu Opfern zweiter Klasse und ist das falsche rechtspolitische Signal.
Auch bei der Forderung, Verjährungsfristen für Sexualdelikte ganz abzuschaffen, wird die Deutsche Kinderhilfe durch die Umfrageergebnisse bestärkt. So spricht sich 87%, also die überwiegende Mehrheit der Befragten, für die Abschaffung der Verjährungsfristen im Strafrecht aus.
Die Forderungen der Deutschen Kinderhilfe und der Opferverbände wurden leider nicht erfüllt. So kündigt das Bundesjustizministerium an, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen zu verlängern, die strafrechtliche Verfolgungsverjährung jedoch nicht zu verändern. Dies verdeutlicht, dass eine echte Reform zugunsten der Betroffenen sexualisierter Gewalt derzeit politisch nicht gewollt ist.
Zur angekündigten Verlängerung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche ist festzustellen, dass dies für den Großteil der Opfer keine Verbesserung ihrer derzeitigen Rechtsposition bedeutet. Denn bereits nach geltender Rechtslage verjährt schwerer sexueller Missbrauch erst nach 30 Jahren (§ 199 Abs. 2 BGB).
Durch die täterfreundlichen Fristen erfahren die Betroffenen das Signal, dass der Gesellschaft, die häufig beim Missbrauch weg gesehen hat, auch später nichts an der Aufarbeitung der Taten liegt. Das von der Deutschen Kinderhilfe unterstützte Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt (netzwerkB) fordert die Politik auf, die Verjährungsfristen aufzuheben, um den lebenslangen psychischen und physischen Folgen sexualisierter Gewalt Rechnung zu tragen.
Die Schätzungen, wie viele Kinder in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt werden, liegen zwischen 60.000 (Prof. Dr. med. Hartmut A.G. Bosinski, Sexualmedizinische Forschungs- und Beratungsstelle der Christian-Albrechts-Universität-Kiel) und 300.000 (Bundeskriminalamt). Missbrauch findet demnach massenhaft und täglich statt. In der Debatte der letzten Wochen wurde das Problem als ein rein kirchentypischer Skandal behandelt. Für Politik und Gesellschaft ist der Umgang mit diesem Problem deutlich einfacher, wenn es ausschließlich einer bestimmten Institution zugeordnet wird.
Das Thema des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist aufgrund der zahlreichen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in kirchlichen und anderen Einrichtungen aktuell in der öffentlichen Debatte sehr präsent. Auch die Bundesregierung hat als Reaktion auf diese Vorfälle einen Runden Tisch zum Thema sexueller Missbrauch einberufen, der sich im April 2010 konstituierte. Das Ergebnis, das im Juli vorgestellt wurde, ist leider alles andere als zufriedenstellend.
Die Deutsche Kinderhilfe unterstützt die Beschwerde von Norbert Denef gegen eine Ablehnung seiner Petition beim Europäischen Gerichtshof. Der Deutsche Bundestag hatte im Jahr 2008 eine Petition auf Abschaffung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen u.a. mit der Begründung abgelehnt, die geltende Rechtslage trage den besonderen Interessen der Opfer von Sexualstraftaten hinreichend Rechnung. Die aktuellen Fälle belegen in tragischer Weise, dass die derzeitige Rechtslage die Täter schützt und den Betroffenen das klare Signal setzt, keine berechtigten Ansprüche zu haben. Diese unwürdige Rechtslage zu ändern ist nun höchste Priorität für die Politik. Bereits anlässlich der Einberufung des Runden Tisches forderte die Deutsche Kinderhilfe die Abschaffung von Verjährungsfristen und die Einstufung sexuellen Missbrauchs von Kindern als Verbrechen und nicht, wie die derzeitige Rechtslage vorsieht, als Vergehen. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung vom 23.4.2010.
Die Dringlichkeit dieser Reformen belegt eindrucksvoll eine von TNS Infratest Politikforschung im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe durchgeführte Umfrage. In dieser sprachen sich 97% der Befragten dafür aus, dass zukünftig sexueller Missbrauch von Kindern auch als Verbrechen geahndet wird. Eine Rechtslage, die Raub und Drogenhandel als Verbrechen einstuft, sexuellen Missbrauch von Kindern hingegen grundsätzlich als Vergehen klassifiziert, macht Kinder zu Opfern zweiter Klasse und ist das falsche rechtspolitische Signal.
Auch bei der Forderung, Verjährungsfristen für Sexualdelikte ganz abzuschaffen, wird die Deutsche Kinderhilfe durch die Umfrageergebnisse bestärkt. So spricht sich 87%, also die überwiegende Mehrheit der Befragten, für die Abschaffung der Verjährungsfristen im Strafrecht aus.
Die Forderungen der Deutschen Kinderhilfe und der Opferverbände wurden leider nicht erfüllt. So kündigt das Bundesjustizministerium an, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen zu verlängern, die strafrechtliche Verfolgungsverjährung jedoch nicht zu verändern. Dies verdeutlicht, dass eine echte Reform zugunsten der Betroffenen sexualisierter Gewalt derzeit politisch nicht gewollt ist.
Zur angekündigten Verlängerung der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche ist festzustellen, dass dies für den Großteil der Opfer keine Verbesserung ihrer derzeitigen Rechtsposition bedeutet. Denn bereits nach geltender Rechtslage verjährt schwerer sexueller Missbrauch erst nach 30 Jahren (§ 199 Abs. 2 BGB).
Durch die täterfreundlichen Fristen erfahren die Betroffenen das Signal, dass der Gesellschaft, die häufig beim Missbrauch weg gesehen hat, auch später nichts an der Aufarbeitung der Taten liegt. Das von der Deutschen Kinderhilfe unterstützte Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt (netzwerkB) fordert die Politik auf, die Verjährungsfristen aufzuheben, um den lebenslangen psychischen und physischen Folgen sexualisierter Gewalt Rechnung zu tragen.

