Kinder und Gesundheit
Rauschmittelkonsum
25.700 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 20 Jahren wurden 2008 stationär wegen Alkoholexzessen behandelt. Das entspricht einer Steigerung um 11 % im Vergleich zum Vorjahr. Besondere Sorgen bereiten die 4.500 Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren, welche aufgrund einer Alkoholvergiftung stationär behandelt werden mussten. Die Zahl der volltrunkenen Mädchen in der Altersklasse übertraf bereits zum zweiten Mal jene der Jungen (2.400 vs. 2.100).
Im Dezember 2009 gab Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, bekannt, dass der Alkoholkonsum von Kindern in den letzten zehn Jahren um 170 % gestiegen ist. Diese drastische Zunahme von immer mehr Kindern, die mit schwerer Alkoholvergiftung in die Kliniken gelangen, verdeutlicht, dass die Politik nicht länger die Hände in den Schoß legen darf. Der stark zunehmende exzessive Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen, insbesondere aber der von Kindern, ist eine gesellschaftliche und politische Herausforderung und ein Bereich, in dem der Jugendschutz offenkundig versagt.
Das Problem ist ernst zu nehmen, denn Alkoholvergiftungen führen bei Kindern in diesem Alter immer zu bleibenden Schäden.
Darüber hinaus fordert die Deutsche Kinderhilfe:
- den flächendeckenden Einsatz jugendlicher Testkäufer nach dem Vorbild Niedersachsens, um die Einhaltung des Jugendschutzes effektiv zu kontrollieren,
- eine Kostenerstattungspflicht für Klinikaufenthalte und Rettungseinsätze nach österreichischem Vorbild: Dann ist „saufen“ schnell nicht nur „uncool“ sondern auch noch teuer,
- die Verpflichtung von Kliniken, die Fälle von exzessivem Alkoholkonsum an das zuständige Jugendamt weiterzuleiten,
- engmaschige Kontrollen skrupelloser Geschäftemacher, die Alkohol an Kinder und Jugendliche verkaufen auf kommunaler Ebene – gerade in den Abendstunden und an Wochenenden – durch Ordnungsämter,
- die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Ordnungsrechts zum Beispiel durch hohe Bußgelder für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (Bußgelder bis 100.000 Euro sind auch heute schon möglich), die Wiederholung muss den Entzug der Gewerbeerlaubnis nach sich ziehen,
- gesetzliche Werbebeschränkungen, da sich die Alkoholindustrie nicht an die Selbstverpflichtung, Jugendliche nicht gezielt zu bewerben, hält (Bsp. Biermixgetränke oder sonstige Mixgetränke),
- die verpflichtende Einführung elektronischer Kassensysteme für Gastronomie und Handel und die Implementierung arbeitsrechtlicher Konsequenzen beim Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz,
- keine kurzfristigen Kampagnen, sondern eine nachhaltige von der Alkoholindustrie finanzierte Aufklärungskampagne zur Veränderung des Trinkverhaltens bei Kindern und Jugendlichen sowie
- eine verbindliche Einbeziehung der Schulen in Präventionsprogramme und -kampagnen.
- Die Erhöhung der Alkoholsteuer ist ebenfalls zu diskutieren. Die Steuererhöhungen für die sogenannten Alkopops haben dazu geführt, dass diese Mixgetränke bei den Kindern und Jugendlichen heute kaum mehr eine Rolle spielen.
„Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen“
Wissenschaftliche
Tagung der Stiftung Kindergesundheit und der Deutschen Kinderhilfe am 16.7.2010 in München
Schirmherrin: Mechthild Dyckmans, Drogenbeauftragten der Bundesregierung

Anlässlich des von der Stiftung Kindergesundheit und der Deutschen Kinderhilfe veranstalteten wissenschaftlichen Symposiums „Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen“ am 16. Juli 2010 in München referierten und diskutierten namhafte Experten über den Umgang mit Alkohol in der Gesellschaft, insbesondere über den besorgniserregenden Anstieg des Koma-Saufens bei den Jüngsten sowie den unverantwortlichen Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft. Ferner wurden epidemiologische, medizinische und psychologische Aspekte des Problems und Maßnahmen zur Prävention von Alkoholmissbrauch im Jugendalter dargestellt.
Der immer stärker werdende exzessive Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen, insbesondere aber der von Kindern, ist die gesellschaftliche und politische Herausforderung. Ein Feld, in dem der Jugendschutz aber offenkundig versagt.
„Die Politik ist aufgefordert, den Jugendschutz endlich ernst zu nehmen und die bestehenden Bestimmungen konsequent anzuwenden. Es geht schließlich um den konkreten Schutz unserer Kinder vor schweren gesundheitlichen Schäden“, so Georg Ehrmann Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe am Freitag in München. „Eine systematische Verbesserung des Gesetzesvollzugs und eine konsequente Sanktionierung bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz mit einem abschreckenden Mindestbußgeld sind ebenfalls dringend erforderlich“, betonte Ehrmann. „Nächtliche Alkoholabgabeverbote für Tankstellen und Kioske wie in Baden-Württemberg, der regelmäßige Einsatz von Textkäufern, Steuererhöhungen für alkoholische Getränke und ein Werbeverbot sind Maßnahmen, die von der Politik ernsthaft in Betracht gezogen werden müssen. Darüber hinaus sind finanzielle Mittel für eine flächendeckende Präventionsstrategie bereitzustellen“, so Ehrmann weiterhin.
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Rauschmittelkonsum in der Schwangerschaft
Noch immer gelten das Rauchen und das Trinken von Alkohol in der Schwangerschaft als Kavaliersdelikte mit fatalen Folgen: 4.000 Kinder kommen in Deutschland jährlich mit dem so genannten Fetalen Alkoholsyndrom zur Welt, verursacht durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft. Selbst das berühmte „Gläschen in Ehren“ ist dafür bereits ausreichend.
Hier muss endlich eine konsequente Aufklärung als gemeinsamer Schritt von Politik und Industrie erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit Geburtsmedizinern und Hebammen müssen Schwangere von Anfang an auf das durch Suchtmittelkonsum hervorgerufene hohe Risiko hingewiesen werden.
Tabak- und Wasserpfeifenkonsum bei Kindern und Jugendlichen
Ein von der Politik bislang ignoriertes Problem ist der Konsum von Wasserpfeifen (Shishas), der sich – gemäß der Drogenaffinitätsstudie 2008 – zu einer ernst zu nehmenden Variante des Tabakkonsums entwickeln könnte. Bereits im Jahr 2005 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) festgestellt, dass der Gebrauch von Wasserpfeifen kaum weniger schädlich ist als der Konsum von Zigaretten: Im Gegensatz zu den 35 ml, die als Zugvolumen beim Rauchen einer Zigarette nach internationalen Normen angenommen werden, inhaliert ein Wasserpfeifenraucher etwa 0,5 bis 1 Liter Rauch pro Zug. Auch die Suchtgefahr ist vergleichbar. Darüber hinaus kann die gemeinschaftliche Nutzung von Wasserpfeifen die Übertragung von Infektionskrankheiten begünstigen.
Dies deutet auf ein erhebliches Defizit in der Aufklärung über die mit dem Shisha-Rauchen verbundenen gesundheitlichen Risiken hin. Die Deutsche Kinderhilfe fordert die Drogenbeauftragte der Bundesregierung sowie die zuständigen Länderministerien auf, mit einer breit angelegten Informationskampagne explizit auf die mit dem Konsum von Wasserpfeifen verbundenen Gefahren für die Gesundheit hinzuweisen.

