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Die Stimme für Kinder

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Kinder und Gesellschaft

Kinder sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Aber sie werden von unserem Rechtssystem nicht ausreichend geschützt.

Vermögensdelikte werden stärker sanktioniert als Straftaten gegen Leib und Leben von Kindern. Folgende Beispiele verdeutlichen dies: Das einfache Herunterladen von mit Kopierschutz versehenen Filmen aus dem Internet wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. Für das Herunterladen von "kinderpornographischen" Filmen, also grausamsten Misshandlungen von Kleinkindern bis hin zu sogenannten "Snuffvideos", die den Tod von Kindern zeigen, wird eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren verhängt. In der Rechtspraxis bedeutet dies, dass Haftstrafen nicht erfolgen, da die Strafrahmen des StGB in aller Regel von den Gerichten nicht ausgeschöpft werden.

Der Bundesgerichtshof entschied im Fall des verhungerten Dennis aus Cottbus am 19.03.2007, dass in diesem Fall "das Verhungernlassen des Kindes das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht erfüllt" und hob ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Cottbus auf.

Für den Bundesgerichtshof stellen ferner Kinder, die trotz Verhütung aufgrund eines ärztlichen "Kunstfehlers" geboren werden, einen "Schaden" im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar und lösen eine Schadensersatzpflicht aus.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied am 2.10.2007, dass spielende Kinder im Wendehammer eines reinen Wohngebietes "eine unzumutbare Lärmquelle seien und die Stadt Sorge dafür zu tragen habe, die Lärmverursacher zu entfernen". Vergleichbare Urteile gibt es gegen Kindertagesstätten, die den "Charakter eines Wohngebietes unzumutbar be- einträchtigen". Familien mit Kindern stören in Deutschland das Wohnen.

Den Zustand einer Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht. Politik und Justiz sind aufgefordert, Kinder nicht nur als bloße Rechtssubjekte zu behandeln, sondern als besonders schützenswert anzuerkennen. In Deutschland besteht dahingehend ein dringender Handlungsbedarf!