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Die Stimme für Kinder

Aktion Frühkindliches Hören


Eine Hörstörung ist die häufigste angeborene Sinnesbehinderung. Mit einem einfachen und schmerzfreien Test – dem so genannten Neugeborenen-Hörscreening – ist es jedoch möglich, eine schwere Hörstörung bereits in den ersten Lebenstagen nach der Geburt auszuschließen.

Dieser frühe Erfassungszeitraum ist wichtig: Wird eine Hörstörung frühzeitig erkannt und in den ersten drei Lebensmonaten versorgt, kann das betroffene Kind normal hören und in der Folge sprechen lernen. Dies hat Einfluss auf den gesamten weiteren Lebensweg des Kindes, auf sein seelisches Gleichgewicht und seine schulisch Bildung.

Aus diesem Grund hat sich die Deutsche Kinderhilfe gemeinsam mit der Aktion Frühkindliches Hören  über mehrere Jahre dafür eingesetzt, dass dieser notwendige und einfache Test auch in Deutschland zu den Pflichtuntersuchungen nach der Geburt zählt. Mit Erfolg: Am 20. Juni 2008 gab der Gemeinsame Bundesausschuss bekannt, dass das Neugeborenen-Hörscreening ab dem 1. Januar 2009 zu den verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen in Deutschland zählt. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ist das Ergebnis unserer ständigen Bemühungen, die Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und die Öffentlichkeit über diese unnötige und einfach zu schließende Lücke zu informieren. Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung zum Beschluss des G-BA.

Darüber hinaus müssen nun auch die wichtigen, sich anschließenden Folgemaßnahmen
 – Therapie und Frühförderung – sichergestellt und Qualitätsstandards definiert werden.

Jetzt online
www.hörscreening.de