08.03.2010
Zum Missbrauchsskandal an der reformpädagogischen Odenwaldschule: Sexueller Missbrauch von Kindern ist gesamtgesellschaftliches Problem, der Gesetzgeber ist gefordert
„Nach dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals an der reformpädagogischen Odenwaldschule offenbart sich nun in aller Deutlichkeit, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern in Deutschland ein gesamtgesellschaftliches Problem ist“, so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, heute Vormittag gegenüber dem Nachrichtensender N24.
Die Schätzungen, wie viele Kinder in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt werden, liegen zwischen 60.000 (Prof. Dr. med Hartmut A.G. Bosinski, Sexualmedizinische Forschungs- und Beratungsstelle der Christian-Albrechts-Universität-Kiel) und 300.000 (Bundeskriminalamt). Missbrauch findet demnach massenhaft und täglich statt. In der Debatte der letzten Wochen wurde das Problem als ein rein kirchentypischer Skandal behandelt. Für Politik und Gesellschaft ist der Umgang mit diesem Problem deutlich einfacher, wenn es ausschließlich einer bestimmten Institution zugeordnet wird.
Schwerer und massenhafter sexueller Missbrauch, jahrelanges gezieltes Vertuschen in einer Schule, die von Ihrer Weltanschauung her als das genaue Gegenteil von katholischen Schulen bezeichnet werden kann, verdeutlichen, dass die Muster der Straftaten und der Umgang mit diesen die gleichen sind. Das Ignorieren der Opfer, die Mauer des Schweigens, das kollektive Wegsehen sind typische Begleiterscheinungen sexuellen Missbrauchs. Bei diesem Problem geht es jedoch um mehr, als um runde Tische. Es geht darum anzuerkennen, dass sexueller Missbrauch von Kindern die gesellschaftliche Herausforderung überhaupt ist.
Weder die Gesellschaft noch das deutsche Rechtssystem tragen diesem Umstand Rechnung. Kinder sind Opfer zweiter Klasse: Identische sexuelle Handlungen begangen an einer Frau sind ein Verbrechen, bei Kindern lediglich ein Vergehen. Es zeigt sich zudem immer wieder, dass das Herunterladen von sog. „kinderpornographischen“ Dateien in nahezu allen Fällen, in denen Sexualstraftäter verurteilt werden, eine Rolle spielt. Diese Straftat wird mit nur maximal zwei Jahren bestraft, wer sich Hollywoodfilme oder Software aus dem Netz herunter lädt, erhält wegen des „wirtschaftlichen Schadens“ drei Jahre Haft.
Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, die Schieflage zu beseitigen und auch strafrechtlich diese Delikte größtmöglich zu ächten.
Die Defizite in der derzeitigen Rechtslage spiegeln sich auch in den Verjährungsfristen wieder. Sexueller Missbrauch ist dadurch gekennzeichnet, dass die Opfer oft Jahrzehnte benötigen, um zu erkennen, dass sie missbraucht wurden. Das Signal, welches die Rechtsordnung ihnen dann gibt ist eine zweite Traumatisierung: „Dein Anspruch ist es nicht mehr wert, verfolgt zu werden, der Rechtsfrieden geht vor“. Zu Recht verjähren Mord und NS Verbrechen in Deutschland nicht – der Täter muss sein Leben lang Strafverfolgung und die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche fürchten. Gleiches sollte für Sexualstraftäter gelten, deren Opfer lebenslang unter den Taten leiden.
Die Schweiz hat in einer Volksabstimmung im Jahr 2008 die Verjährungsfristen für Sexualdelikte generell abgeschafft. Auch deutsche Politiker sollten den Mut haben, darüber eine Debatte zuzulassen. Ein deutliches Signal wäre es jedenfalls, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen abzuschaffen. Dort steht nicht die Strafverfolgung im Mittelpunkt, es geht um einen Täter-Opfer-Ausgleich. Dieser muss außerhalb von Fristen möglich sein.
Angesichts der breiten Öffentlichkeit werden mehr Menschen Mut finden, über ihren Missbrauch zu sprechen. Auch diejenigen, die von ihren Trainern, Musiklehrern und Verwandten missbraucht wurden, sollten nun ihre Stimme erheben.
Die Schätzungen, wie viele Kinder in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt werden, liegen zwischen 60.000 (Prof. Dr. med Hartmut A.G. Bosinski, Sexualmedizinische Forschungs- und Beratungsstelle der Christian-Albrechts-Universität-Kiel) und 300.000 (Bundeskriminalamt). Missbrauch findet demnach massenhaft und täglich statt. In der Debatte der letzten Wochen wurde das Problem als ein rein kirchentypischer Skandal behandelt. Für Politik und Gesellschaft ist der Umgang mit diesem Problem deutlich einfacher, wenn es ausschließlich einer bestimmten Institution zugeordnet wird.
Schwerer und massenhafter sexueller Missbrauch, jahrelanges gezieltes Vertuschen in einer Schule, die von Ihrer Weltanschauung her als das genaue Gegenteil von katholischen Schulen bezeichnet werden kann, verdeutlichen, dass die Muster der Straftaten und der Umgang mit diesen die gleichen sind. Das Ignorieren der Opfer, die Mauer des Schweigens, das kollektive Wegsehen sind typische Begleiterscheinungen sexuellen Missbrauchs. Bei diesem Problem geht es jedoch um mehr, als um runde Tische. Es geht darum anzuerkennen, dass sexueller Missbrauch von Kindern die gesellschaftliche Herausforderung überhaupt ist.
Weder die Gesellschaft noch das deutsche Rechtssystem tragen diesem Umstand Rechnung. Kinder sind Opfer zweiter Klasse: Identische sexuelle Handlungen begangen an einer Frau sind ein Verbrechen, bei Kindern lediglich ein Vergehen. Es zeigt sich zudem immer wieder, dass das Herunterladen von sog. „kinderpornographischen“ Dateien in nahezu allen Fällen, in denen Sexualstraftäter verurteilt werden, eine Rolle spielt. Diese Straftat wird mit nur maximal zwei Jahren bestraft, wer sich Hollywoodfilme oder Software aus dem Netz herunter lädt, erhält wegen des „wirtschaftlichen Schadens“ drei Jahre Haft.
Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, die Schieflage zu beseitigen und auch strafrechtlich diese Delikte größtmöglich zu ächten.
Die Defizite in der derzeitigen Rechtslage spiegeln sich auch in den Verjährungsfristen wieder. Sexueller Missbrauch ist dadurch gekennzeichnet, dass die Opfer oft Jahrzehnte benötigen, um zu erkennen, dass sie missbraucht wurden. Das Signal, welches die Rechtsordnung ihnen dann gibt ist eine zweite Traumatisierung: „Dein Anspruch ist es nicht mehr wert, verfolgt zu werden, der Rechtsfrieden geht vor“. Zu Recht verjähren Mord und NS Verbrechen in Deutschland nicht – der Täter muss sein Leben lang Strafverfolgung und die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche fürchten. Gleiches sollte für Sexualstraftäter gelten, deren Opfer lebenslang unter den Taten leiden.
Die Schweiz hat in einer Volksabstimmung im Jahr 2008 die Verjährungsfristen für Sexualdelikte generell abgeschafft. Auch deutsche Politiker sollten den Mut haben, darüber eine Debatte zuzulassen. Ein deutliches Signal wäre es jedenfalls, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen abzuschaffen. Dort steht nicht die Strafverfolgung im Mittelpunkt, es geht um einen Täter-Opfer-Ausgleich. Dieser muss außerhalb von Fristen möglich sein.
Angesichts der breiten Öffentlichkeit werden mehr Menschen Mut finden, über ihren Missbrauch zu sprechen. Auch diejenigen, die von ihren Trainern, Musiklehrern und Verwandten missbraucht wurden, sollten nun ihre Stimme erheben.

