08.03.2010
Bundeskanzlerin offen für Gutscheinlösung Deutsche Kinderhilfe fordert weitergehende Lösungsansätze und offene Debatte über Baralimentation insgesamt – auch Kindergeld gehört auf den Prüfstand
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der endlich offen geführten Debatte über die Effektivität der bisherigen Förderung von Familien lässt nun die Bundeskanzlerin in einem Zeitungsinterview erkennen, dass Sachleistungen und Bildungsangebote statt Bargeld Eingang in eine neue gesetzliche Regelung finden können. Auch Bundesbildungsministerin Schavan äußerte sich in diesem Sinne.
Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt, dass endlich die Sinnhaftigkeit des Bargeldtransfers nach dem Gießkannenprinzip in Frage gestellt wird. Es greift allerdings zu kurz, dies nur bei Hartz-IV Empfängern zu tun. Eine Beschränkung von Sachtransfers auf diese Gruppe stellt eine Stigmatisierung von Millionen Eltern dar und greift auch gesamtgesellschaftlich zu kurz. Die Baralimentation insgesamt ist auf den Prüfstand zu stellen.
Der pauschale Bargeldtransfer ist insbesondere bei Familien in sozialen Brennpunkten und mit bildungsfernem Hintergrund der falsche Weg, um Kindern langfristige Perspektiven zu eröffnen. Doch auch immer mehr Kinder auch aus sog. bürgerlichen oder bildungsnahen Haushalten kommen ohne Frühstück in die Schule, werden nicht gefördert, verwahrlosen.
Eltern werden durch eine Umstellung hin zu „kinderfördernden Strukturen“ nicht unter Generalverdacht gestellt. Es geht um einen generellen Umbau der Förderung nach skandinavischem Vorbild. Wenn beispielsweise Musikschulen, Sportvereine, Schwimmbäder oder Freizeitparks für Familien kostenlos sind, wenn Kinder in Schulen gesund kostenfrei ernährt werden, wenn nicht Hotelübernachtungen, sondern Windeln, Babynahrung und andere Familienartikel von der Mehrwertsteuer befreit werden, dann gibt es keinen Grund für eine Hartz IV-Erhöhung, mehr Kindergeld oder erhöhte Kinderzuschläge.
Die demographische Entwicklung zeigt, dass immer weniger Kinder geboren werden. Die Kinder, die geboren werden stammen zunehmend aus sozial schwierigen Verhältnissen. Zudem haben mehr als 1/3 der Kinder im Kindergartenalter einen Migrationshintergrund. Diese Tatsachen belegen, dass ein Umsteuern im Bereich der Kinderförderung dringend notwendig ist. Statt in überkommene Bargeldtransfers und lieb gewonnene Privilegien zu investieren, sollte in flächendeckende Bildungsangebote, echte Förderung statt Aufbewahrung von Kindern in Kindertagesstätten durch gut bezahltes und hoch qualifiziertes Personal sowie eine Förder- und Bildungsinfrastruktur für Kinder investiert werden.
„Die Aussagen der Bundeskanzlerin sind ein erster wichtiger Schritt zu einem Systemwechsel. Es bedarf aber einer konsequenten Infragestellung aller Bargeldleistungen, auch des Kindergeldes. Es gehört mehr Ehrlichkeit in die Debatte: Während das Betreuungsgeld als schlechtes Bargeld zu Recht kritisiert wurde, weil es nicht den Kindern zugute käme, wird auf der anderen Seite eine andere Form der Baralimentation – die Erhöhung der Hartz IV-Sätze oder des Kindergeldes – als „gutes“ Bargeld gelobt“, so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt, dass endlich die Sinnhaftigkeit des Bargeldtransfers nach dem Gießkannenprinzip in Frage gestellt wird. Es greift allerdings zu kurz, dies nur bei Hartz-IV Empfängern zu tun. Eine Beschränkung von Sachtransfers auf diese Gruppe stellt eine Stigmatisierung von Millionen Eltern dar und greift auch gesamtgesellschaftlich zu kurz. Die Baralimentation insgesamt ist auf den Prüfstand zu stellen.
Der pauschale Bargeldtransfer ist insbesondere bei Familien in sozialen Brennpunkten und mit bildungsfernem Hintergrund der falsche Weg, um Kindern langfristige Perspektiven zu eröffnen. Doch auch immer mehr Kinder auch aus sog. bürgerlichen oder bildungsnahen Haushalten kommen ohne Frühstück in die Schule, werden nicht gefördert, verwahrlosen.
Eltern werden durch eine Umstellung hin zu „kinderfördernden Strukturen“ nicht unter Generalverdacht gestellt. Es geht um einen generellen Umbau der Förderung nach skandinavischem Vorbild. Wenn beispielsweise Musikschulen, Sportvereine, Schwimmbäder oder Freizeitparks für Familien kostenlos sind, wenn Kinder in Schulen gesund kostenfrei ernährt werden, wenn nicht Hotelübernachtungen, sondern Windeln, Babynahrung und andere Familienartikel von der Mehrwertsteuer befreit werden, dann gibt es keinen Grund für eine Hartz IV-Erhöhung, mehr Kindergeld oder erhöhte Kinderzuschläge.
Die demographische Entwicklung zeigt, dass immer weniger Kinder geboren werden. Die Kinder, die geboren werden stammen zunehmend aus sozial schwierigen Verhältnissen. Zudem haben mehr als 1/3 der Kinder im Kindergartenalter einen Migrationshintergrund. Diese Tatsachen belegen, dass ein Umsteuern im Bereich der Kinderförderung dringend notwendig ist. Statt in überkommene Bargeldtransfers und lieb gewonnene Privilegien zu investieren, sollte in flächendeckende Bildungsangebote, echte Förderung statt Aufbewahrung von Kindern in Kindertagesstätten durch gut bezahltes und hoch qualifiziertes Personal sowie eine Förder- und Bildungsinfrastruktur für Kinder investiert werden.
„Die Aussagen der Bundeskanzlerin sind ein erster wichtiger Schritt zu einem Systemwechsel. Es bedarf aber einer konsequenten Infragestellung aller Bargeldleistungen, auch des Kindergeldes. Es gehört mehr Ehrlichkeit in die Debatte: Während das Betreuungsgeld als schlechtes Bargeld zu Recht kritisiert wurde, weil es nicht den Kindern zugute käme, wird auf der anderen Seite eine andere Form der Baralimentation – die Erhöhung der Hartz IV-Sätze oder des Kindergeldes – als „gutes“ Bargeld gelobt“, so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

