28.01.2010
Geplänkel im Innen- und Rechtsausschuss – zu viele offene Fragen - Deutsche Kinderhilfe fordert objektive Aufarbeitung des Falles Uwe K.
Trotz offenkundiger Mängel beim Umgang mit Sexualstraftätern in Berlin – neben Uwe K. sind sechs weitere Rückfälle von unter Behördenaufsicht stehenden Sexualstraftätern bekannt geworden – entwickelt sich dieses für die Bevölkerung so wichtige Thema lediglich zu einer politischen Auseinandersetzung. Ein politischer Schlagabtausch ist der falsche Weg. Eine unabhängige Expertenkommission muss diese Fälle umfassend untersuchen.
In Berlin scheint es ein strukturelles Problem im Umgang mit Sexualstraftätern zu geben. Eine objektive Aufklärung ist dringend erforderlich um festzustellen, warum bei identischer Rechtslage und mehr konkreten Hinweisen auf Verstöße gegen die Führungsaufsicht die Prioritäten bei der Polizeiarbeit in Berlin anders gesetzt werden als in NRW. Es stellen sich die Fragen, warum qualifiziertes Personal abgebaut wurde, Verstöße gegen die Führungsaufsichtsauflagen nicht sofort zu einem Strafverfahren geführt haben und wie eine einmonatige Gesprächspflicht mit dem Bewährungshelfer als engmaschige Betreuung bezeichnet werden kann.
Nicht nachvollziehbar ist die Aussage des zuständigen Jugendamts, mehr als ein „intensives Gespräch“ mit der Mutter darüber, dass Uwe K. eine Gefahr für ihre Töchter sei, sei nicht möglich gewesen. Die Fragen, ob angesichts der konkreten Gefahr für die Mädchen das staatliche Wächteramt für das Kindeswohl ausreichend wahrgenommen wurde und wie die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizeibehörden in derartigen Fällen geregelt ist muss ebenfalls erörtert werden. Ein „Weiter So“ darf es in Berlin nicht geben. Mehr als 250 Sexualstraftäter, die unter Führungsaufsicht stehen und nach polizeiinterner Einschätzung „jederzeit in die höchste Stufe der Rückfallgefährdung treten können“ müssen besser betreut und überwacht werden.
Als erste Konsequenz muss die personelle Ausstattung sowohl bei der Polizei als auch bei den zuständigen Justizbehörden drastisch erhöht werden. Ferner kann Berlin sowohl über die Justizministerkonferenz als auch über eigene Gesetzesinitiativen im Bundesrat dazu beitragen, dass bereits jetzt bekannte gesetzliche Lücken bei der Sicherungsverwahrung und der Führungsaufsicht behoben werden. Da die Behörden eine absolute Sicherheit vor den Tätern nicht gewährleisten können ist es darüber hinaus die selbstverständliche Aufgabe des Senats, gemeinsam mit Bezirken, Kitas und Schulen berlinweit Präventionsprogramme für Eltern und Kinder zu erarbeiten. „Die perfide und auf Vertrauen setzende Vorgehensweise von Pädokriminellen muss bekannt gemacht und Kinder gestärkt werden. Starke und kritische Kinder werden seltener Opfer von Sexualstraftätern“, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
In Berlin scheint es ein strukturelles Problem im Umgang mit Sexualstraftätern zu geben. Eine objektive Aufklärung ist dringend erforderlich um festzustellen, warum bei identischer Rechtslage und mehr konkreten Hinweisen auf Verstöße gegen die Führungsaufsicht die Prioritäten bei der Polizeiarbeit in Berlin anders gesetzt werden als in NRW. Es stellen sich die Fragen, warum qualifiziertes Personal abgebaut wurde, Verstöße gegen die Führungsaufsichtsauflagen nicht sofort zu einem Strafverfahren geführt haben und wie eine einmonatige Gesprächspflicht mit dem Bewährungshelfer als engmaschige Betreuung bezeichnet werden kann.
Nicht nachvollziehbar ist die Aussage des zuständigen Jugendamts, mehr als ein „intensives Gespräch“ mit der Mutter darüber, dass Uwe K. eine Gefahr für ihre Töchter sei, sei nicht möglich gewesen. Die Fragen, ob angesichts der konkreten Gefahr für die Mädchen das staatliche Wächteramt für das Kindeswohl ausreichend wahrgenommen wurde und wie die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizeibehörden in derartigen Fällen geregelt ist muss ebenfalls erörtert werden. Ein „Weiter So“ darf es in Berlin nicht geben. Mehr als 250 Sexualstraftäter, die unter Führungsaufsicht stehen und nach polizeiinterner Einschätzung „jederzeit in die höchste Stufe der Rückfallgefährdung treten können“ müssen besser betreut und überwacht werden.
Als erste Konsequenz muss die personelle Ausstattung sowohl bei der Polizei als auch bei den zuständigen Justizbehörden drastisch erhöht werden. Ferner kann Berlin sowohl über die Justizministerkonferenz als auch über eigene Gesetzesinitiativen im Bundesrat dazu beitragen, dass bereits jetzt bekannte gesetzliche Lücken bei der Sicherungsverwahrung und der Führungsaufsicht behoben werden. Da die Behörden eine absolute Sicherheit vor den Tätern nicht gewährleisten können ist es darüber hinaus die selbstverständliche Aufgabe des Senats, gemeinsam mit Bezirken, Kitas und Schulen berlinweit Präventionsprogramme für Eltern und Kinder zu erarbeiten. „Die perfide und auf Vertrauen setzende Vorgehensweise von Pädokriminellen muss bekannt gemacht und Kinder gestärkt werden. Starke und kritische Kinder werden seltener Opfer von Sexualstraftätern“, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.

