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Die Stimme für Kinder

16.11.2009

Filmstart: Wenn einer von uns stirbt, geh’ ich nach Paris

Filmemacher Jan Schmitt, Norbert Denef und Deutsche Kinderhilfe fordern die Verbesserung des Opferschutzes
In dem Film "Wenn einer von uns stirbt, geh' ich nach Paris" erzählt Regisseur Jan Schmitt von einem Verbrechen, das in vielen Familien vorkommt - der sexuellen Gewalt an Kindern - und thematisiert, was von vielen tabuisiert wird: Viele dieser Verbrechen bleiben ungesühnt und durch die Verjährungsfirst im Zivilrecht schützt der Gesetzgeber die Täter und nicht die Opfer.

Anlässlich des Filmstarts fordern Regisseur Jan Schmitt, Norbert Denef und die Deutsche Kinderhilfe die Verbesserung des Opferschutzes durch die Aufhebung der Verjährungsfirst für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht. Die Möglichkeiten der Opfer, von den Tätern Schadensersatz zu verlangen, werden nicht durch das Straf-, sondern durch das Zivilrecht geregelt. Dort gelten die allgemeinen Verjährungsfristen des Zivilrechts. Dies schützt die Täter, denn die Opfer können häufig erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Die aktuellen Gesetze berücksichtigen nicht diese Besonderheit lebenslangen Leidens der Opfer.

Der Regisseur und die Deutsche Kinderhilfe fordern daher eine entsprechende Änderung des BGB und unterstützen ausdrücklich die von Norbert Denef beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Beschwerde (http://norbert.denef.com/petition) gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil sie damit die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.

Den Flyer zum Film können Sie hier herunterladen.